Verkehrsrecht
Ein Hauptschwerpunkt der Kanzlei ist das Verkehrsrecht. Über 200.000 polizeilich aufgenommene Verkehrsunfällen mit über 25.000 verletzen Personen und 224 Toten allein im Januar zeigen die Bedeutung des Rechtsgebietes im Alltag deutlich auf. Der Gründer der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Matthias Stehr war bis zuletzt als Vertragsanwalt für den ADAC e.V. tätig. Unsere Arbeit umfasst u.a. folgende Bereiche:
Unser Leistungsumfang
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Abfindungsvergleiche)
- Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Abstandsverstöße)
- Verteidigung in Verkehrsstrafsachen (Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
- Fahrerlaubnisrecht
- Versicherungsrecht
- Kaufrecht, Gewährleistungsansprüche, Garantieansprüche
- Leasing